AGB

Kontaktadresse

Built2Drive – Adrian Schütz
Engelhardstrasse 108
3280 Murten
Schweiz

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Kursbedingungen gelten für sämtliche Anmeldungen zu Fahrlektionen, Fahrtrainings, Kursen und Weiterbildungen bei Built2Drive, Adrian Schütz, Engelhardstrasse 108, 3280 Murten. Mit der Anmeldung erklären Sie sich mit diesen AGB einverstanden. Bei Fragen melden Sie sich vor der Anmeldung unter +41 79 130 75 75 oder info@built2drive.ch.

2. Vertragsabschluss und Vertragsdauer

Der Vertrag tritt mit der Anmeldung (schriftlich, mündlich, telefonisch, per WhatsApp, E-Mail oder online) in Kraft. Er endet bei Fahrausbildungen automatisch nach bestandener praktischer Führerprüfung, bei Fahrtrainings, Kursen und Weiterbildungen mit deren Beendigung. Beidseitige Kündigung jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen möglich. Bei Kündigung werden nicht bezogene Paketlektionen zurückerstattet. Für Firmenkunden (Feuerwehren, Transportunternehmen, Kursanbieter) gehen individuell vereinbarte Offerten und Verträge diesen AGB vor.

3. Ausbildung

Der Fahrschüler/die Fahrschülerin verfügt bei Ausbildungsbeginn über einen gültigen Lernfahrausweis und führt diesen während der gesamten Ausbildung mit. Built2Drive bietet eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung, die den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes entspricht. Ziel der Fahrausbildung ist die Erlangung des Führerausweises der jeweiligen Kategorie B, BE, C1, C oder D gemäss den Prüfungsanforderungen der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa). Die Ausbildung erfolgt nach aktuellen methodisch-didaktischen Grundsätzen. Der Abschluss des Ausbildungsvertrages stellt keine Garantie für das Bestehen der Prüfung oder die Erlangung des Führerausweises dar.

4. Fahrzeuge

Der praktische Fahrunterricht der Kategorien B/BE, C1/D1 und C wird auf einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt. In Einzelfällen (Service, Panne) kann ein herkömmliches Fahrzeug zum Einsatz kommen; der Tarif pro Lektion bleibt unverändert. Ausbildungen der Kategorie D sowie Firmenausbildungen erfolgen in der Regel auf Fahrzeugen des Auftraggebers (zum Beispiel des Betriebs oder der Feuerwehr). Der Auftraggeber stellt sicher, dass diese Fahrzeuge verkehrssicher, eingelöst und ausreichend versichert sind.

5. Fahrlektionen

Eine Fahrlektion dauert 60 Minuten und umfasst Begrüssung, Orientierung, Instruktion, praktisches Fahren, Schlussbesprechung und Terminfindung. Der Preis pro Lektion ist unabhängig davon, ob auf dem Fahrschulfahrzeug oder einem anderen geeigneten Fahrzeug unterrichtet wird.

6. Abmeldung und Verspätung

Vereinbarte Fahrlektionen müssen mindestens 24 Stunden (1 Arbeitstag) im Voraus abgemeldet werden, sonst werden sie verrechnet. Zu spätes Erscheinen oder nicht rechtzeitige Abmeldung gehen zu Lasten des Fahrschülers bzw. der Fahrschülerin.

7. Fahrfähigkeit

Bestehen Zweifel an der Fahrfähigkeit (Müdigkeit, Konzentrationsschwäche, Alkohol, Medikamente oder Drogen), kann die Lektion jederzeit und ohne Rückerstattung abgebrochen werden.

8. Zahlung

Fahrlektionen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, nach jeder Lektion bar, per Twint oder mit Karte zu bezahlen. Pauschalen und Pakete sind im Voraus zu begleichen. Für Fahrausbildungen (Kategorien B, BE, C1, C, D1, D sowie BPT 121/122) wird bei der ersten Anmeldung eine einmalige Administrationsgebühr von CHF 30.00 erhoben. Paketlektionen sind 12 Monate ab Kauf gültig. Nicht bezogene Paketlektionen werden zurückerstattet. Ausgenommen sind Lektionen, die nicht rechtzeitig abgemeldet wurden (Pt. 6) oder auf verbindlichen Anmeldungen beruhen (Pt. 10). Firmenausbildungen und Kursleistungen werden nach Vereinbarung in Rechnung gestellt.

9. Kurse und Trainings

Aus organisatorischen Gründen können Kurse zeitlich verschoben, zusammengelegt, örtlich verlegt oder bei Unterbelegung annulliert werden; bereits bezahlte Kursgelder werden in diesem Fall zurückerstattet oder an einen Ersatztermin übertragen. Bei kurzfristiger Verhinderung des Ausbildners (Krankheit, Unfall) wird ein Ersatztermin angeboten. Für jedes Kursangebot gelten minimale und maximale Teilnehmerzahlen; die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.

10. Verbindlichkeit der Anmeldung

Alle Anmeldungen (schriftlich, mündlich, telefonisch, per WhatsApp, E-Mail oder online) sind verbindlich. Bei Nichteinhalten werden die vereinbarten Leistungen verrechnet.

11. Online- und Kursanmeldung

Bei Anmeldungen über das Kontaktformular oder Online-Buchungstool erhalten Sie in der Regel innerhalb von drei Arbeitstagen eine Bestätigung per E-Mail. Kursgelder sind vor Kursbeginn zu bezahlen; die Bezahlung berechtigt zur Teilnahme. Eine einmalige, kostenlose Umbuchung ist bis zwei Wochen vor Kursbeginn möglich; danach ist der volle Kursbetrag geschuldet. Für versäumte Lektionen gibt es keine Rückerstattung. Kursbestätigungen werden nur bei vollständigem Kursbesuch abgegeben.

12. Ausschluss

Built2Drive behält sich vor, Teilnehmende aus begründetem Anlass (siehe Pt. 7 Fahrfähigkeit) von einem Kurs auszuschliessen. Bei einem Kursausschluss wird das Kursgeld nicht zurückerstattet.

13. Versicherungen

13.1 Unfallversicherung

Fahrschülerinnen und Fahrschüler sowie Kursteilnehmende sind grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, über einen ausreichenden Versicherungsschutz für die Folgen von Unfällen während des Fahrschul- bzw. Kursbesuchs zu verfügen. Die Fahrschule übernimmt keine Verpflichtung zum Abschluss einer persönlichen Unfallversicherung für Fahrschülerinnen und Fahrschüler bzw. Kursteilnehmende.

13.2 Versicherungsschutz bei Fahrausbildung und Kursen

Für Schäden am Fahrschulfahrzeug sowie für Haftpflichtansprüche Dritter besteht im Rahmen der Fahrausbildung bzw. des Kursbetriebs Versicherungsschutz über den Schulungsanbieter, soweit diese Schäden durch die bestehenden Versicherungen gedeckt sind. Den Fahrschülerinnen und Fahrschülern bzw. Kursteilnehmenden wird für versicherte Schäden grundsätzlich kein Selbstbehalt in Rechnung gestellt. Vorbehalten bleiben Schäden, die aufgrund vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Verhaltens verursacht wurden, sowie Schäden, die nicht durch den bestehenden Versicherungsschutz gedeckt sind.

 

14. Haftung

Für Bussen (z. B. Geschwindigkeitsübertretung während der Ausbildung) oder Verfahrenskosten aus Administrativverfahren haften die Fahrschülerinnen und Fahrschüler bzw. Kursteilnehmenden selbst.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf alle Rechtsbeziehungen mit Built2Drive ist Schweizer Recht (OR) anwendbar. Gerichtsstand ist Murten.